Der folgende Beitrag erschien erstmals in der 11. Ausgabe des Finanzblogroll Magazins (September 2021)
falsch versichert
Ein Gastbeitrag
von Peter Hennig
deinfinanzmakler.de
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97% der Beamten in Deutschland sind bedrohend falsch versichert. Hätte ich es nicht persönlich erlebt, würde ich es nie glauben. Aber Statistiken und meine eigenen Erkenntnisse in 8 Jahren und mehr als 300 Mandanten bestätigen dies ohne Zweifel. In Deutschland gibt es ca. 500 verschiedene Versicherungsunternehmen mit mehr als 190.000 Beratern aus den unterschiedlichsten Sparten – doch viele Beamte geben nicht nur unnötig viel Geld für Versicherungen aus, sondern sind im Grunde auch falsch versichert.
Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass du viele Jahre teure Versicherungsprämien bezahlt hast, am Ende aber trotzdem in der finanziellen Insolvenz endest. Doch die Finanzen sind nur die eine Seite, wie es einem selbst und den nahen Angehörigen damit geht, die Andere.
Wie ist das möglich?
Die Frage, die man sich zu diesem Zeitpunkt stellen sollte, lautet: Wie können trotz der Verbreitung von Produktanbietern und Händlern 97 % der deutschen Beamten aus Versehen versichert werden? Zunächst einmal sollte man wissen, dass Beamte und Angestellte völlig unterschiedliche Ansichten haben. Natürlich gibt es auf dem Markt weit mehr Angestellte als Beamte, weshalb ein Großteil der Berater konzentriert und gezielt auf die Masse ausgerichtet ist. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass bei Verhandlungen mit Beamten Grundwissen verloren geht.
Falsche Beratung ohne Strafe
Wer kennt nicht den klassischen Fall? Freunde, Verwandte und sogar du selbst kannst einen Schaden bei der Versicherung einreichen. Die von Beratern hochgepriesene Versicherung zahlt für entstandene Schäden, aber nicht. Auch wenn du dafür Versicherungsprämien bezahlt hast, sitzt du immer noch auf Schäden.
Natürlich kam bald die Idee auf, auf den Berater zurückzugreifen. Frage: Mehr als 90 % der Deutschen lassen sich in der Regel von Vertretern beraten. Der Vertreter (§ 84, 86 HGB) ist für das, was er dir sagt, nicht verantwortlich. Auf der anderen Seite tut sein Unternehmen das… aber versucht nun gemeinsam relevante Beweise zu finden, um gegen eine große, bekannte Versicherungsgesellschaft und sogar eine Bank vorzugehen. Andererseits ist der Makler (neben dem BGH-Urteil, § 93 HGB) sehr verantwortlich für das, was er dir (Einzelperson) mitteilt.
Die Tatsache, dass der Makler nicht bei dem von ihm vermittelten Unternehmen angestellt ist, bedeutet auch, dass er kein Weisungsrecht hat. Dies bedeutet, dass er bei Produktauswahlentscheidungen völlig frei (unabhängig) ist. Er sollte dies logisch nach bestem Wissen und Gewissen tun. Er hat zwar den Vorteil, dass er (meist) aus den über 500 Versicherungsgesellschaften wählen kann, doch auch er benötigt natürlich das dafür erforderliche Wissen, wie der Beamte abgesichert werden kann.
Unterschied Beamter und Angestellter
Der eine tut nur so und der Andere arbeitet tatsächlich 🙂 Nein, kleiner Scherz am Rande (ich darf das als ehemaliger Polizist).
Angestellter
Tatsächlich ist es so, dass der Angestellte einen Arbeitgeber hat. Er übt einen Beruf aus. Klingt logisch, oder? Dementsprechend ist er (meist) auch gesetzlich versichert. Aus dieser grundlegenden Situation ergeben sich grundlegend andere Deckungslücken, als beim Beamtentum.
Der Angestellte würde, um seine Arbeitskraft im Fall der Fälle abzusichern, zur Berufsunfähigkeitsversicherung greifen und wäre damit gut beraten (wohl gemerkt unterstelle ich an der Stelle und folgend immer, dass der gewählte Anbieter und Tarif top sind). In der Regel läuft dieser Vertrag dann so lange, bis er in Rente geht, maximal also bis zum 67. Lebensjahr. Es empfiehlt sich, 80% des Nettoverdienstes abzusichern.
Er würde außerdem, um gleichfalls die Lücke des Krankengeldes seiner gesetzlichen Krankenkasse zu kompensieren, eine auf diese Weise genannte Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese greift schließlich ab der sechsten Woche (bis dahin zahlt sein Arbeitgeber 100% des vollen Gehalts) und schafft die Differenz nebst dem, was dieser Tage noch an Krankengeld von der GKV kommt hinzu dem, was er bisweilen an Nettoverdienst hatte.
Des Weiteren genügt für ihn gleichermaßen die normale Privathaftpflichtversicherung. Die kann gleichfalls daraufhin greifen, wenn er Eigentum seines Arbeitgebers fahrlässig beschädigt oder gar verliert.
Auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung muss er nichts weiter Außergewöhnliches beachten.
Beamter falsch versichert
Wo fange ich an, wo höre ich auf… im Grunde ist das so umfassend, dass ich hier nur verkürzt wiedergeben kann, worauf zu achten gilt. Einleitend kann man sagen, dass der Beamte keinen Arbeitgeber hat. Er ist somit nicht angestellt. Er übt keinen Beruf aus – er vollbringt einen Dienst. Diesen Dienst vollbringt er im Sinne seines Dienstherrn, für den er arbeitet.
Dienstunfähigkeit:
Das nur lässt bereits den bekräftigten Rückschluss zu, dass eine Berufsunfähigkeit (in den allermeisten Fällen) nicht greifen würde, wenn der Beamte dienstunfähig wird. Denn der Beamte kann darauf folgend zwar laut Dienstherren und Amtsarzt seinen Service nicht mehr ausüben, muss trotz alledem noch lange nicht berufsunfähig im Sinne seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geworden sein.
Dementsprechend wäre es dringend anzuraten, als Beamter, um seine Arbeitskraft und das hieraus resultierende Einkommen abzusichern, eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (im Gegensatz zur falschen Klausel) sieht vor, dass ein Beamter im Falle seiner Unfähigkeit zur Pensionierung oder Entlassung als arbeitsunfähig gilt und die Gesellschaft die entsprechenden Kosten trägt.
Das bedeutet auch, dass du, wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsklausel hat, noch weit davon entfernt sind, den besten Schutz zu erhalten – zusätzlich zu den wahren und falschen Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln. Dies betrifft beispielsweise Leistungsfälle aufgrund eingeschränkter oder unklarer Darstellung. Zum Beispiel: “… Für Beamte auf Lebenszeit…” -> Aber was ist mit abberufenen und suspendierten Beamten?
Außerdem können Beamte nur teilweise arbeitsunfähig werden. Auch hier solltest du darauf achten, dass die von dir gewählte Versicherung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (und dann anteilig) bezahlt wurde.
Das endgültige Versicherungsalter ist immer noch kritisch. Du kannst dir gar nicht vorstellen, wie oft ich Versicherungen mit echten Dienstunfähigkeitsklauseln gesehen habe, die bis zum Alter von 67 Jahren gültig sind. Natürlich kann man den Vertrag jederzeit, sogar monatlich, kündigen – aber der Beitrag ist weitaus höher wenn der Vertrag bis zum 67. Lebensjahr ginge als bis zum 63. Lebensjahr (Gesellschaften führen eine Beitragsdurchschnittskalkulation bezogen auf die gesamte Laufzeit durch -> längere Laufzeit heißt höheres Risiko und damit höherer Beitrag). Da der Beamte aber meistens mit 63 in Pension geht, reicht das völlig aus.
Haftpflicht: falsch versichert
Natürlich sollten Beamte wie Angestellte eine Privathaftpflichtversicherung haben, um sich vor Schadenersatzansprüchen abzusichern. Für Beamte gehört dies jedoch nicht zu seinen Dienstangelegenheiten (nicht einmal die Gewerkschaft ist vollständig zuständig, wie später noch ausführlich beschrieben wird).
Die private Haftpflichtversicherung deckt höchstens den Verlust von Schlüsseln. Sie umfasst jedoch nicht den Verlust oder die Beschädigung von finanziellem Eigentum (Arbeitgebereigentum). Ebenso sind etwaige Regressansprüche des Arbeitgebers gegen Beamte dadurch nicht enthalten.
Hier kommt der Beamte nicht umher, als eine Diensthaftpflichtversicherung (als Zusatzbaustein zu seiner Privathaftpflichtversicherung) abzuschließen. Das schützt ihn nicht nur vor den bereits beschriebenen Tatsachen und muss dafür aus eigener Tasche bezahlen, sondern im besten Fall auch, um ein irrtümliches Betanken des Firmenfahrzeugs zu vermeiden.
Rechtsschutz: falsch versichert
Die Rechtsschutzversicherung zahlt für Versicherungsfälle nur, wenn der Versicherte keinen Schaden vorsätzlich verursacht hat. Dies scheint normal zu sein. Was aber, wenn der Beamte nun nach den Weisungen des Arbeitgebers handelt? Oder wenn er aufgrund seiner Pflicht (nach StPO) eingreift, um Straftaten zu verhindern? Dies kann vom Versicherten als vorsätzliche Handlung interpretiert werden und ist daher vom Leistungsbezug befreit. Hier können Beamte eine weitere Komponente ihrer Rechtsschutzversicherung nutzen – den sogenannten „besonderen Strafrechtsschutz“.
Dies gilt, wie die Annahmen zulassen, auch für Situationen, in denen vorsätzlich gehandelt wird.
Peter Hennig
Über den Autor:
Peter Hennig ist seit über 8 Jahren als erfolgreicher Versicherungs-/Immobilienmakler im Bereich Finanzdienstleistungen tätig. Als ehemaliger Polizeibeamter und Spezialist für den öffentlichen Dienst hat er sich über die Jahre ein Expertennetzwerk aufgebaut und konzentriert sich unter anderem auf die Beratung von Angehörigen des Polizeidienstes. Des Weiteren pflegt er ein Online-Terminbuchungssystem, berät online deutschlandweit und betreibt eine 24-Stunden-Hotline. Zudem gibt er Webinare und bietet Mandanten eine Dein-Finanzmakler-App für das Smartphone. Für seine Mandanten dreht er einmal im Monat eine Folge DeinFinanzmakler TV, welche eine sehr persönliche Note trägt, damit er auch mal den „Menschen hinter dem Anzug“ kennenlernt. Mit Themen rund um Versicherungen, Geldanlagen, Immobilien und Unternehmensberatung beschäftigt sich seine Kanzlei, sowie seine Online Agentur http://www.deinfinanzmakler.de/ seit Beginn an.
Mehr Informationen zum Thema Immobilien und Eigenkapital findest Du auf der Seite: https://ewiges-einkommen.de/blog/