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Das bayrische Förderprogramm zur Unternehmensdigitalisierung (Digitalbonus)

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Transparenzhinweis: Der folgende Beitrag entstand aus einer Kooperation mit Suchhelden GmbH
Digitalbonus

Der Freistaat Bayern fördert mit ihrem Programm Digitalbonus vor allem kleine Unternehmen, welche vor der Herausforderung der Digitalisierung stehen. Dieser Prozess dient dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und fördert das Wachstumspotenzial.

Gerade kleinen Unternehmen fehlt es oft an Zeit und Geld, um eine Investitionsentscheidung zutreffen. Oder die Umstellung auf digitale Systeme und Geschäftsmodelle voranzutreiben.

Den Unternehmen wird mit der Hilfe des Digitalbonus eine Unterstützung geboten, sich mit digitalisierter Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit auszustatten. Digitalbonus

Für wen ist die Förderung gedacht? Digitalbonus

Kleine Unternehmen, welche eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern besitzen, können einen Antrag stellen. Wichtig zu beachten ist, dass nicht nur eine Betriebsstätte vorhanden sein muss. Sondern die Fördermittel auch dort zum Einsatz kommen.

Die Förderung gilt gewerblichen Unternehmen, ob ihres einen solchen Gewerbebetrieb darstellt, regelt das Gewerbesteuergesetz unter Paragraf 2.

Unternehmen die diese Kriterien erfüllen, können den Digitalbonus beantragen. Dabei kann es hilfreich sein, vorab eine umfassende Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen.

Freiberufler sind grundsätzlich nicht förderfähig, selbst wenn eine gewerbliche Rechtsform vorliegt.

Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, welche sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden. Auch Unternehmen, welche nach deutschem Recht die Voraussetzung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen, können keine Förderung in Anspruch nehmen.

Des Weiteren können Kliniken, Krankenhäuser, Sanatorien, Versorgungszentren oder ähnliche Betriebe sowie Aquakultur, Fischerei sowie Land- und Forstwirtschaft den Digitalbonus nicht in Anspruch nehmen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob sie ein kleines Unternehmen besitzen, gelten folgende Regeln:
• Kleine Unternehmen besitzen weniger als 50 Mitarbeiter
• Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme übersteigen nicht den Wert von 10 Millionen Euro. Digitalbonus

Welche Kosten sind in der Förderung inbegriffen? Digitalbonus

Eine Förderung für bestehende Prozesse, Produkte oder Dienstleitung kommt dann infrage, wenn erstmals ein digitales System integriert oder die Digitalisierung auf den neuesten Stand gebracht wird.

Für die IT-Sicherheit sind Maßnahmen zur Verbesserung für auf das Unternehmen abgestimmten Lösungen förderfähig sowie die Umstellung einer Standardlösung.

Ebenfalls im Förderprogramm vorhanden sind Maßnahmen, welchen den Aufbau eines Informationssicherheit-Management System beinhalten, welches am Ende ein Zertifikat erreicht.

Des Weiteren sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter förderbar sowie die Umsetzung notwendiger IKT-Hardware und Software Maßnahmen.

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